Was muss man vor einer Augenlaser-Behandlung beachten?
Mai 25th, 2009 by ilasik-magazin.de
Die Augenleser-Behandlung, auch als Lasik-Operation bekannt oder unter der Fachbezeichnung photorefraktive Keratektomie anzutreffen, gehört neben den konventionellen Verfahren: lamellierende Keratoplastik und radiäre Keratotomie, zu den Behandlungsmethoden der refraktive Chirurgie, einem Gebiet der Ophthalmologie bzw. der Augenheilkunde. Bei der innovativen Lasik-Operation kommt ein Excimer-Laser zum Einsatz. Er gewährleistet eine sehr präzise, risikoarme Korrektur verschiedener Formen der Fehlsichtigkeit sowie der Hornhautverkrümmung durch Abschleifen. Die Lasik (Laser-intrastromale-Keratektomie) erfordert ausschließlich einen ganz kleinen Schnitt in das Hornhautdeckelchen, woraufhin die darunter liegende Hornhaut mit Hilfe von Lasern bedarfsgerecht korrigiert werden kann. Da nicht im Augeninneren behandelt wird, ist das Risiko bei einer Lasik-Operation verschwindend gering und während der Behandlung entstehen so gut wie keine Schmerzen. In Deutschland gilt ein medizinisches Behandlungsverfahren erst dann als klinisch anerkannt, wenn möglichst alle eventuell eintretende Risiken eindeutig unter 1 % liegen. Diese Voraussetzung trifft auf die Lasik-Methode zu.
Dennoch gibt es wichtige Aspekte, die nicht außer Acht zu lassen sind:
• Die Auswahl der Klinik und der behandelnden Ärzte sollte mit äußerster Präzision vorgenommen werden. Dabei gilt es nicht nur auf den niedrigsten Preis zu achten. Auch bei einer Entscheidung für eine Lasik-Operation im Ausland, wo sie für deutsche Staatsbürger viel preiswerter ist, sollte sehr sorgfältig ausgesucht werden. Das kann sich für Laien als sehr schwierig erweisen, so dass der Rat anderer Mediziner eingeholt werden muss.
• Die Art der Finanzierung der Laser-Behandlung sollte auch bewusst und gewissenhaft gewählt werden. Private Krankenversicherer sind zur Kostenübernahme bei Augenlaser-Behandlungen verpflichtet. So hat es zumindest das Landgericht Dortmund entschieden. Patienten die gesetzlich versichert sind, können eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, welche explizit die gewünschte Behandlung in ihrem Leistungskatalog führt. Ansonsten kann in den meisten Kliniken eine Ratenzahlung vereinbart werden. Doch häufig ist diese kostspieliger als die Aufnahme eines Kredites zur Operations-Finanzierung bei einem Kreditinstitut.
• Im Allgemeinen sind die Patienten im Anschluss an eine Lasik-Operation bereits nach einem Tag wieder fit. Hin und wieder kann es innerhalb der ersten fünf Stunden zu Brennen und Tränen der Augen kommen. Einer Krankschreibung bedarf es bei dieser Behandlungsform also nicht. Doch Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. So kann es einigen Fällen zu Missempfindungen kommen, die einige Tage anhalten.
• Eine uneingeschränkte Weiterführung aller möglichen Aktivitäten, wie z. B. Tauchen, Baden und das Schminken der Augen ist schon nach ein bis zwei Wochen möglich.
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